Gesellschaft Erholung
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Aus: Gogarten Depositum K20
Gesellschaft Erholung in Rönsahl
„Unter dem Namen „Erholung“ hat sich am 1. März 1851 hier in Rönsahl bei Wilh. Dörschler in der Sonne eine geschlossene Gesellschaft gebildet und folgende Statuten für sich entworfen
§ 1. Zweck der Gesellschaft „Erholung“ ist: Hebung des geselligen Vergnügens
§ 2. Die Gesellschaft besteht nur aus wirklichen Mitgliedern und zahlt ein jedes einen jährlichen Beitrag von 1 Thaler , welches pränumerando (im voraus zu zahlen) erhoben wird. Der Erhöhung oder Minderung des jährlichen Betrages kann nur durch Beschluß einer Generalversammlung verfügt werden.
§ 3. Es steht jedem Mitgliede frei, wieder auszuscheiden, doch nicht die Abmeldung schriftlich, vor Ablauf des Kalenderjahres geschehen. Der Austritt begründet indessen keinerlei Anspruche auf irgendeine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen in die Gesellschaftskasse. Ebenso wenig verbleibt weder dem Austretenden noch dessen Erben ein Anspruch irgend einer Art an das Gesamt Eigenthum der Gesellschaft.
§ 4. Fremde dürfen sofern sie von einem Mitgliede eingeführt werden, an der Gesellschaft theilnehmen. Als Fremde sind die zu betrachten, welche nicht der Kirchengemeinde Rönsahl und Claswipper angehören, jedoch sollen die, die in der Stadt Wipperfürth und zur Kirchengemeinde Claswipper gehören, als Fremde angesehen werden.
§ 5. Wer Mitglied in der Gesellschaft werden beabsichtigt, hat sich durch ein Mitglied des Vorstandes vorschlagen zu laßen. Letzteres heftet den Namen des Recepient in dem Gesellschaftslokale an und …… Tage des Anheftens gerechnet in die dritte Woche fallen muß.
§ 6. Das aufgenommene Mitglied zahlet einen Beitrag von 1 Thaler […]
§ 7. Die Angelegenheiten der Gesellschaft werden von einem Vorstand geleitet, welcher […] auf ein Jahr gewählt wird und besteht aus
1. einem Präses
2. Kassierer und Rechnungsprüfer
3. Verwalter des Weinlagers
§ 8. Der Vorstand wacht darüber, dass den Statuten so wie gute Ordnung in der Gesellschaft aufrecht erhalten werden, beruft die Generalversammlung, besorgt die Anschaffung des Weines, bestimmt die Preise der Getränke und sorgt dafür, dass der Gesellschaftswirth seinen mit dem Vorstande abgeschlossenen Contract pünktlich erfülle.
§ 9. Sämtlich Mitglieder haben sich den Statuten gemäß Anordnungen des Vorstandes zu fügen.
§ 10. Zu den Generalversammlungen werden die Mitglieder durch Circulare (Rundbrief) des Vorstandes, in welcher der Gegenstand der Verhandlungen angegeben ist, wenigstens drei Tage vorher eingeladen und sich durch relative Mehrheit gefaßten Beschlüsse für sämtliche Mitglieder bindend.
§ 11. Über alle in den gegenwärtigen Statuten nicht vorgesehenen Fällen hat die Generalversammlung zu entscheiden.
Rönsahl, den 20. Febr. 1851
der Vorsteher Cobet
(Unterschiften:)
Himmelmann
Cobet
Venghaus
Dr. Heuser
C. Hengstenberg
Steinbüchel
C. Buchholz
Leop. Cramer
J.P. Hageböck Ed. Asbeck
med. Vollberg Fr. Asbeck
Friedr. Lamberti Wilh. Haase
Carl Heinz Kannegießer Carl Bösen ?
L. Pohlmann A. Schrey ?
Dr. Gerhardi L. Neuhaus ?
Dr. Loh
Vollberg
Nach der heute vorgenommenen Ballotage (geheime Abstimmung, geheime Wahl durch verdeckte Abgabe verschiedenfarbiger Kugel) sind die Herren Lehrer Weber - hier - und Rettmann junior zu Claswipper als Mitglieder aufgenommen.
Rönsahl, den 1. Juni 1851
Der Vorstand
Cobet, Dr. Heuser
Ebenfalls wurde heute durch Ballotage aufgenommen der Herr Lehrer Haarhaus zu Klüppelberg
Röns. Den 16. Juni 1851
Der Vorstand
Dr. Heuser
Cobet
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Zwischen dem Vorstand der Gesellschaft Erholung und dem Herrn Wm. Dörschler zur Sonne hierselbst ist heute folgender Vertrag geschlossen:
Mietvertrag auf drei sehr schlecht lesbaren Seiten mit Bedingungen zu Räumlichkeiten und Preisen
Röns. 15 April 1851
Der Vorstand der Gesellschaft Erholung
Himmelmann, Präses
Cobet, Cassierer
Dr. Heuser, Weinlager-Wart
W. Dörschler, Gesellschaftswirth
„
(= Abschriften der originalen Versammlungsprotokolle und Einträge)
Im Februar 1851 wurde die Gesellschaft „Erholung“ in Rönsahl gegründet. Ihren Gesellschaftszweck begründet sie zur „Hebung des geselligen Vergnügens“. Es wurden neben der jährlichen großen Generalversammlung, weitere in unregelmäßigen Abständen stattfindenden Versammlungen auch Konzerte und Theateraufführungen veranstaltet. In einem Gesellschaftslokal fanden die Versammlungen und Treffen (3 Tage / Woche) statt, wofür der Wirt einen abgetrennten Raum zur Verfügung stellen musste. Die großen Veranstaltungen, wie die Generalversammlungen sowie die Konzerte und Theateraufführungen fanden im Saal der Wirtschaft statt. Der Wirt bekam eine jährliche Entschädigung und bekam ein „Stopfengeld“ je ausgeschenkter Weinflasche, denn den Wein besorgte der dem Vorstand angehörende Weinwart.
Der Gesellschaftsvorstand bestand neben dem Weinwart aus dem Vorsitzenden, auch Präses genannt und dem Kassierer und Rechnungsführer. Diese drei Personen wurden bei der Generalversammlung neu gewählt. Daneben gab es ein Veranstaltungskomitee, welche auch aus drei Personen (immer nur Männer) bestand, die ebenfalls jährlich neu gewählt wurde. Diese Wahlen wurden geheim und mit Stimmzetteln durchgeführt.
Die Gesellschaft bestand aus wirklichen Mitgliedern, die in den Gemeinden Rönsahl und Klaswipper wohnen mussten. Neue Mitglieder konnten von bestehenden Mitgliedern vorgeschlagen werden und deren Aufnahme wurde in der Generalversammlung mit Hilfe einer Ballotage (auch Kugelung), einer geheimen Abstimmung mit verschiedenfarbigen Kugeln zugestimmt, oder auch abgelehnt. Ab 1859/60 wurde die humoristische politisch-satierische Wochenzeitschrift „Kladderadatsch“ erworben und als ganze Jahressammlung in der ersten Generalversammlung im nächsten Jahr an den meistbietenden verkauft. Dies wurde zu einem regelmäßigen jährlichen Tagesordnungspunkt neben der Rechnungsprüfung und den Neuwahlen.
1860 wurde beschlossen, dass ein Klavier oder ein Flügel angeschafft werden soll für 60 bis 80 Thaler.
Ab 1862 wurden noch weitere Zeitschriften erworben, wie die Wochenzeitschrift „Unterhaltung am häuslichen Herd“ von Carl Gutskow. Man blieb aber ab 1863 dabei, nur den „Kladderadatsch“ zu beziehen.
1864 erwägte man die Anschaffung eines Billiards. Herr C. Buchholz sen. bot an, der Gesellschaft das Geld für die Anschaffung mit 4 % Zins zu leihen. Für die Anschaffung des Billiards wurde eine Kommission gewählt aus C. Buchholz jun., Eugen Buchholz, Leopold Heuser und H. Lennhoff.
1868 wurde das wahrscheinlich alte Klavier an den Lehrer Berghaus für 25 Thaler verkauft.
1874 sollte das Billiard wieder verkauft werden, anscheinend waren die finanziellen Verhältnisse der Gesellschaft der Grund dafür. Im Wirtshaus wurde ein kleinerer Raum für die Versammlungen genutzt, der Wirth bekam entsprechend weniger Miete. Es sollten Vorschläge zur Verbesserung der finanziellen Verhältnisse der Gesellschaft gemacht werden. Der Leopold Heuser kaufte 1874 den Billiard für ein Meistgebot von 74.7.6 Thalern. Auch sollte 1874 über die Einrichtung eines Gesellschafts-Kränzchen mit Damen überlegt werden. Es wurde ein Komitee gebildet, welches über die Statuten der Gesellschafts-Kränzchen beraten und entscheiden sollte.
Ab 1871 wurde die Währung Mark eingeführt. Der alte Taler behielt vorerst noch seine Gültigkeit. Die Umrechnung war: 1 Taler = 3 Mark. 1873 hatte eine Mark den Wert von ca. 6,70 €.
1875 erwägt man die Anschaffung eines Klaviers für 300 Mark, finanziert durch Schuldscheine = Klavieraktien von Mitgliedern.
1881 wurden die Statuten neu verfasst:
Abschrift: Revidierte
Statuten der Gesellschaft „Erholung“ in Rönsahl
„Nachdem
von der am 13. Februar (1881) dieses Jahres abgehaltenen
Generalversammlung eine Revision der bestehenden Statuten beschlossen
wurde, beschließt die heutige Generalversammlung mit Einstimmigkeit
die nachfolgenden neuen Statuten anzunehmen, welche nach eingeholter
polizeilicher Genehmigung sofort in Kraft treten sollen.
§
1. Der Sitz der Gesellschaft Erholung ist in dem Gasthause Zur Post
in Rönsahl. Der Zweck der Gesellschaft ist Hebung des geselligen
Vergnügens.
§
2. Die Gesellschaft besteht aus wirklichen Mitgliedern und aus
Mitgliedern des Kränzchens, doch sollen neue Mitglieder des
Kränzchens in Zukunft nicht mehr aufgenommen werden. Die wirklichen
Mitglieder haben an allen der Gesellschaft zustehenden Rechten und
Pflichten theil. Die Kränzchen-Mitglieder erwerben durch Zahlung
ihres jährlichen Beitrags und der etwa bei den einzelnen geselligen
Vergnügungen noch zu erhebenden Entrees (§ 8) nur die Berechtigung,
an den von der Gesellschaft veranstalteten Kränzchen und Conzerten
theil zu nehmen, sie haben aber weder Antheil an dem Vermögen der
Gesellschaft, noch irgendwelche anderen Rechte der Gesellschaft
gegenüber, sind dagegen ebenso wie die wirklichen Mitglieder
verpflichtet, allen von dem Vorstande der Gesellschaft in Bezug auf
die Anordnung der Kränzchen und Conzerte, die Aufrechterhaltung der
guten Ordnung in denselben u.s.w. getroffenen Anordnungen Folge zu
leisten.
§
3. Wer als wirkliches Mitglied der Gesellschaft aufgenommen zu werden
wünscht, hat sich durch ein wirkliches Mitglied dem Vorstand
anzuzeigen, worauf der Präses eine bezügliche Bekanntmachung mit
dem Namen des Aufzunehmenden in dem Gesellschaftslokal anheftet.
Frühestens vierzehn Tage und spätestens sechs Wochen nach erfolgtem
Anheften dieser Bekanntmachung soll eine Generalversammlung der
Gesellschaft über die Aufnahme beschlossen werden. Die Abstimmung
geschieht durch Ballotage(geheime Abstimmung mit verschiedenfarbigen
Kugeln). Die Aufnahme erfolgt, wenn wenigstens zwei Drittel der
abgegeben Stimmen sich dafür ausgesprochen haben. Der Präses hat
dem Betreffenden baldigst mitzutheilen, ob seine Aufnahme erfolgt
oder abgelehnt ist.
§
4. Jedes neu aufgenommene wirkliches Mitglied zahlt ein Eintrittsgeld
von drei Mark. Außerdem zahlt jedes wirkliche Mitglied und jedes
Mitglied des Kränzchens einen jährlichen Beitrag von drei Mark
pränumeranto (im voraus zu zahlen), wobei sowohl das Kalenderjahr,
in welchem die Aufnahme, als auch dasjenige, in welchen evt. Der
Austritt erfolgt, für voll gerechnet wird, einerlei sei wie großer
Theil davon abgelaufen ist. Die Erhöhung oder Herabsetzung des
Eintrittsgeldes oder jährlichen Beitrages kann nur durch Beschluss
der Generalversammlung mit absoluter Stimmenmehrheit geschehen.
§
5. Der Austritt…
§
6. Die Geschäfte der Gesellschaft werden besorgt durch: 1. den
Vorstand, 2. das Vergnügungskommitee, 3. die Generalversammlung
§
7. Der Vorstand wacht über die Innehaltung der Statuten und die
Aufrechterhaltung der guten Ordnung in der Gesellschaft, besorgt nach
Anleitung und Auftrag der Generalversammlung, evt. Unter Vorbehalt
der Genehmigung der letzteren, die Regelung und Überwachung des
Verhältnisses zu dem Gesellschaftswirth und alle anderen im
Interesse der Gesellschaft erforderlichen Geschäfte. Der Vorstand
wird zu Anfang eines jeden Jahres neu gewählt und besteht aus drei
Mitgliedern: 1. dem Präses, 2. dem Kasssierer und 3. dem Weinwart.
Der Präses besorgt die allgemeine Leitung der Geschäfte, bestimmt
im Einvernehmen mit den anderen beiden Mitgliedern des Vorstandes die
Tagesordnung der Generalversammlungen, beruft die letzteren ein,
führt in denselben den Vorsitz und das Protokoll, und besorgt die
Ausführung der gefassten Beschlüsse, soweit dies nicht durch
besondere Bestimmungen anderen Mitgliedern obliegt. Der Kassierer
besorgt die Kassen- und Rechnungsführung , gibt zu Anfang eines
jeden Jahres der Generalversammlung Rechnungsablegung für das
verflossene Jahr. Der Weinwart besorgt die Beschaffung des
Gesellschaftsweines und alle damit zusammenhängenden Geschäfte mit
den Lieferanten und dem Gesellschaftswirth, ausgenommen die
Erledigung der Rechnungen, welche durch den Kassierer zu geschehen
hat. Die Mitglieder des Vorstandes sind verpflichtet, sich nach
Bedarf gegenseitig zu unterstützen.
§
8. Das Vergnügungscomitee besorgt für alle zu veranstaltenden
Vergnügungen nötigen Arrangements, hat sich dabei aber bezüglich
der Geldausgaben innerhalb der ihm durch die Generalversammlung
vorgeschriebenen Grenzen zu halten. Ob und in welcher Höhe beiden
einzelnen Vergnügungen ein Entree zur Deckung außerordentlicher
Kosten von den wirklichen und den Kränzchen-Mitgliedern erhoben
werden soll, beschließt das Vergnügungscomitee in Gemeinschaft mit
dem Vorstand, wobei nöthigenfalls bei Stimmengleichheit die Stimme
des Präses, evt. des Kassierers oder Weinwarts entscheidet. Das von
dem Vergnügungscomitee eingesammelte Entree ist dem Kassierer zu
übergeben. Das Vergnügungscomitee besteht aus drei Mitgliedern,
welches zu Anfang eines jeden Jahres durch die Generalversammlung neu
gewählt werden.
§
9. Zu den Generalversammlungen werden die einheimischen wirklichen
Mitglieder von dem Präses je nach Zweckmäßigkeit entweder durch
Zirkular oder durch Brief oder Postkarte unter Angabe der Gegenstände
der Tagesordnung mindestens drei Tage vor dem für die
Generalversammlung anberaumten Termin eingeladen und eine
gleichartige bezügliche Einladung in dem Gesellschaftslokal
angeheftet, eine anderweitige Einladung der auswärtigen Mitglieder
findet nach Ermessen des Präses nur insoweit statt, als auf das
Erscheinen derselben möglicherweise gerechnet werden kann. Als
einheimische Mitglieder werden diejenigen angesehen, welche innerhalb
der Gemeinde Rönsahl oder des Ortes Claswipper oder der zur
Bürgermeisterei Klüppelberg gehörigen Honschaften Scharde oder
Biesenbach wohnen.
§
10. Auf die Tagesordnung der zu Anfang eines jeden Jahres
abzuhaltenden Generalversammlung sind zu setzten: 1. Neuwahl des
Vorstandes, 2. Neuwahl des Vergnügungscomitees, 3. Rechnungsablegung
des Kassierers für das verflossene Jahr und derharge? -Ertheilung,
4. Beschlussfassung über die Höhe der Beiträge für das laufende
Jahr, 5. Weitere Gegenstände je nach Veranlassung. Wenn sechs
wirkliche Mitglieder schriftlich unter Angabe des Gegenstandes,
welchen sie durch die Generalversammlung berathen zu sehen wünschen,
um die Einberufung einer solchen den Vorstand der Gesellschaft
ersuchen, so ist der letztere zur Einberufung derselben verpflichtet.
Im Laufe des Jahres finden weitere Generalversammlungen je nach
Bedarf statt.
§
11. Die Neuwahl des Vorstandes erfolgt durch Stimmzettel in der
Weise, dass einzeln und nacheinander zuerst der Präses, dann der
Kassierer, dann der Weinwart gewählt und zu einer von diesen Wahlen
immer erst dann geschritten wird, nachdem das Resultat der
vorhergehenden Wahl festgestellt und verkündigt worden ist. Die
Entscheidung erfolgt durch relative Stimmenmehrheit. Bei
Stimmengleichheit wird zwischen denjenigen Kandidaten, welche die
meisten und gleich viele Stimmen hatten, nochmals gewählt. Ergibt
sich wiederum Stimmengleichheit, entscheidet das Loos.
§
12. Die Neuwahl des Vergnügungscomitees geschieht ...[...]
§
13. Über die Aufnahme eines neuen Mitgliedes ….[...]
§
14. Jedes wirkliche Mitglied hat das Recht, Nicht-Mitglieder
einzuführen, doch sind solche Nicht-Mitglieder welche innerhalb der
in § 9 angegebenen Bezirke ihren festen Wohnsitz haben, von der
Einführung ausgeschlossen.
§
15. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft soll der nach Bezahlung
aller Schulden [..] zu gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken
innerhalb des Dorfes oder der Gemeinde Rönsahl verwandt werden [..]
Rönsahl,
den 21. März 1881
gez.
Carl Heuser, Präses
gez.
L. Heuser, Kassierer
gez.
Aug. Wirth,Weinwart
Dr.
Loh, Julius Venghaus,W. Haase, Louis Elbers, Eug. Buchholz, Emil
Wirth, Dr. Heinemann, Fritz Haase, F. Klein, Otto Unshelm, Friedr.
Isenbürger, G. Steinrück, Berghaus, Rob. Haase, F. Neuhaus“
----
1882 wurde der jährliche Beitrag für Mitglieder und Kränzchen-Mitglieder auf 5 Mark erhöht.
1883 wurde mit dem Gesellschafts-Wirt Carl Hefendehl, Gasthof Zur Post, ein neuer Mietvertrag geschlossen. Er stellt der Gesellschaft ein Zimmer zur alleinigen Nutzung für Versammlungen zur Verfügung, größere Versammlungen, Konzerte, Aufführungen sollen im Saal stattfinden. Er erhält neben der Miete eine Vergütung von 50 Mark jährlich. Dazu für jede ausgeschenkte Flasche Wein ein Stopfengeld von 30 Pfennig. Bei Festen oder größeren Veranstaltungen im Saal erhält er 70 Pfennig Stopfengeld je Flasche. Herr Hefendehl hat den Wein in seinem Keller zu lagern.
Das Bild diese Aktie ist ist ein Beispiel, diese Aktie wurde nicht von der Rönsahler Gesellschaft "Erholung" verkauft
Es
wurde beschlossen, ein neues Piano im Werte von 780 bis 830 Mark
anzuschaffen. Dieses wird dem Gesangverein „Gemischter Chor“ zu
Rönsahl leihweise gegen eine jährliche Vergütung von 30 Mark
überlassen, dessen männliche einheimische Mitglieder auch
Mitglieder der Gesellschaft sein müssen.
Am
1885 wurde das Klavier dem Chor unentgeltlich überlassen. Für das
alte Klavier bot Dr. Heinemann 45 Mark, Fr. Haase 50 Mark.
Schließlich wurde es an den meistbietenden Aug. Vollmann für 51
Mark verkauft.
1891
wurde Fritz Haase als neuer Kassierer (bis dahin L. Heuser) gewählt.
1893
bestand der Vorstand aus C. A. Buchholz als Präses, Fritz Haase als
Kassierer und Dr. Heinemann als Weinwart.
Der
Wirt Hefendehl hatte seinen Gasthof zur Post verkauft und das neue
Gesellschaftslokal wurde nun in den Gasthof Zur Leie dem Herrn August
Vollmann verlegt. Gesellschaftstage in der Woche sind nun der
Sonntag, Dienstag und Freitag. Es wurde ein Vertrag mit dem Wirt
abgeschlossen.
1895
wurde eine Lustbarkeitssteuer von der Gesellschaft erhoben. Die alte
Bühne sollte verkauft werden, da eine neue angeschafft worden war.
Die alte Bühne hatte der Rönsahler Wehrverein zur
Kaiser-Geburtstagsfeier unentgeltlich genutzt. Sie soll nicht unter
15 Mark verkauft werden. Die Nutzungsgebühr für die neue Bühne
soll nach Ermessen 5 bis 10 Mark betragen.
1902
bestand der Vorstand aus Louis Elbers, Fritz Haase und Dr. Heinemann.
Der Jahresbeitrag betrug wie im Vorjahr 3 Mark. Dem
Vergnügungskomitee wurden 120 Mark zur Verfügung gestellt. Ab 1903
wurde H. Beck Kassierer. 1904 wurde August Voswinckel zum Präses
gewählt.
Nach
der Generalversammlung im Januar 1905 fand ein Festessen zur Feier
des Kaisergeburtstages statt, an dem 20 Mitglieder - Damen
und Herren - teilnahmen.
1908
kündigte August Voswinckel seinen Austritt wegen Wegzug nach Köln
an, nahm dies aber wieder zurück.
Ab
1909 wurde L. Elbers zum Präses, Kassierer wurde Scheuer und Carl
Haase zum Weinwart.
1910
wurde beschlossen, anstatt dem Kladderadatsch eine andere Zeitschrift
(Sport im Bild) zu beziehen. Das Protokoll von 1910 war der letzte
Eintrag.
Geheimrat Elbers in seinem Labor
Fritz
Gogarten trug in dieses Protokollbuch einen Nachruf ein:
„Dieses
Buch wurde in dem Nachlaß von L. Elbers vorgefunden. Krieg,
Revolution, Inflation und des Schnitters Tod hat die Gesellschaft
aufgelöst. Wenige Mitglieder, die auch nach der Kriegszeit noch hier
ansässig waren, fanden in der traurigen Zeit nach dem verlorenen
Kriege bei der rationierten Lebensmittelversorgung und der
beginnenden Nullenwirtschaft nicht mehr den Mut, die Hebung des
geselligen Vergnügens erneut als Zweck und Ziel der Gesellschaft
Erholung zu erstreben.
Diese
Wenigen fanden sich ab und zu im Paschhaus am Stammtisch zu einem
kleinen Spielchen „Doppelkopp“ zusammen. So wurden die Sorgen der
schweren Zeit wenigstens für wenige Stunden vergessen.
Nicht
eingeengt unter dem Begriff „Statuten“ hat sich nach und nach im
Paschhaus eine verhältnismäßig große Anzahl von Bürgern des
Dorfes als „Könner des Spiels – Doppelkopp“ ausgebildet. Fast
täglich wird ein Spielchen gemacht. Mittwochs wird regelmäßig ein
sogenannter Doppelkoppabend veranstaltet. Die Spielfreunde sind dann
fast immer alle da……..“